Anmeldung zur zweijährigen Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Falls Sie bereits an einer Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilgenommen haben und jetzt die Folgebelehrung gem. § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach zwei Jahren benötigen, sind Sie hier goldrichtig!
Über unser modernes Lern-Management-System können Sie einfach, schnell und sofort, in 24 Stunden an 7 Tagen an der Folgebelehrung teilnehmen.
Bezahlung – Belehrung – Bescheinigung
Wir machen Belehrungen einfach!
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Folgebelehrung bei Ihrem Arbeitgeber, ob er sein Einverständnis zur Belehrung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH gibt, und klären Sie die Kostenübernahme von 12,- Euro.
Sie sind Arbeitgeber und interessieren sich für eine moderne und ressourcensparende Möglichkeit Ihre Mitarbeitenden zu unterweisen? Perfekt! Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Beratung und kontaktieren Sie uns unter lms@tzg.online.
