AGB

Stand: Rev. Nr.8 11.11.24

Allgemeine Geschäftsbedingungen Technologiezentrum Glehn GmbH

I. Vertragsgegenstand

Der Teilnehmer erhält Unterricht in der auf der Vorderseite vereinbarten Fachrichtung gemäß Lehrplan. Nach Abschluss eines Seminars erhält der Teilnehmer ein Abschlusszeugnis oder ein Zertifikat des Technologiezentrums Glehn GmbH (TZG). Bei nicht erfolgreichem Abschluss des Seminars hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

II. Zahlungsverpflichtungen

Die Höhe der Seminarentgelte sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus deren Vereinbarungen auf der Vorderseite. Wird das Entgelt einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung gestellt, erhöhen sich die Gesamtgebühren um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz.

III. Durchführung des Unterrichts

1. Das TZG behält sich vor, den Teilnehmer in ein anderes Seminar einzustufen, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen das Seminar nicht zum vorgesehenen Termin antritt oder in dessen Verlauf für eine nicht unerhebliche Zeit den Veranstaltungen fernbleibt und hierdurch der Seminarerfolg nicht gewährleistet zu sein scheint.

2. Das TZG ist berechtigt, die Seminartermine und die Unterrichtszeiten in einem für die Beteiligten zumutbaren Umfang zu ändern, die Unterrichtszeiten im Bedarfsfalle auch während des laufenden Seminars. Das TZG ist auch berechtigt, den Unterrichtsstoff aktuellen Entwicklungen anzugleichen. Das TZG hat das Recht, die Durchführung eines Seminars abzusagen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Durchführung eines konkreten Seminars besteht nicht. Sinkt die Teilnehmerzahl im Verlauf eines Seminars unter 70 % der maximalen Teilnehmerzahl, kann das TZG dieses Seminar mit einem entsprechenden Seminar zusammenlegen.

3. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.

4. Dem Teilnehmer ist es untersagt, vom TZG bereitgestellte Softwareprodukte zu kopieren oder Datenträger zu entfernen. Bei Verstoß ist er schadenersatzpflichtig.

5. Internetzugänge im TZG dürfen ausschließlich zu schulischen Zwecken benutzt werden. Private Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

6. Befindet sich der Teilnehmer bei Beendigung des Seminars mit der Zahlung der Gebühr im Rückstand, ist das TZG berechtigt, das Abschlusszertifikat, das Abschlusszeugnis bzw. die Teilnahmebescheinigung solange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen sind.

IV. Vertragsschluss, Rücktritt, Kündigung für nicht geförderte Seminare

1. Vertragsschluss

Das TZG behält sich das Recht vor, vom Bewerber vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterschriften versehene Anträge innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Die Annahme kann durch eine Buchungsbestätigung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit dieser Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb der Frist.

2. Rücktritt

a) Bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Seminarbeginn kann der Bewerber kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nicht. Bereits gezahlte Gebühren werden voll erstattet.

b) Tritt der Bewerber das vorgesehene Seminar nicht an, ohne dass er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat, bzw. erfolgt ein Rücktritt innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem Seminarbeginn, ist das TZG berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Der Schadenersatz entfällt, wenn der Bewerber sein Fernbleiben rechtzeitig vor Beginn des Seminars entschuldigt (z. B. Krankheit), hierfür einen geeigneten Nachweis (z. B. Attest) erbringt und die Einstufung in ein anderes Seminar nicht in Betracht kommt.

3. Kündigung

a) Ordentliche Kündigung
Der Seminarteilnehmer ist berechtigt, bei einer Maßnahme mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate nach Seminarbeginn, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Seminargebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.

b) Schriftlichkeit
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nicht.

c) Seminargebühren
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Seminarteilnehmer besteht die Zahlungsverpflichtung bis zum Zugang der Kündigungserklärung. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch das TZG bleibt der vertraglich vereinbarte Gebührenanspruch bestehen; das TZG hat sich jedoch Einnahmen, die durch eine anderweitige Besetzung des Seminarplatzes erzielt werden können, sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Eventuelle überzahlte Beträge werden nach Abzug eventueller Schadensersatzansprüche erstattet.

d) Lernmittel
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lernmittelkosten besteht nach Aushändigung der Lernmittel in keinem Fall.

V. Teilnahme, Rücktritt und Kündigung für geförderte Seminare auf Grundlage nach SGB II/III

1. Soweit ein Seminarteilnehmer auf Grundlage einer Arbeitsfördermaßnahme nach dem SGB II/III an einer Maßnahme teilnimmt bzw. teilnehmen soll (geförderter Teilnehmer), gehen die Regelungen dieser Vorschrift den sonstigen vertraglichen Regelungen vor.

2. Jeder Teilnehmer wird vor Beginn der Maßnahmen eingehend über die Inhalte und Ziele des Seminars informiert und beraten.

3. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstr. 76, 41352 Korschenbroich, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

4. Für den Fall, dass der geförderte Teilnehmer während der Laufzeit einer Maßnahme ein reguläres Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist der geförderte Teilnehmer berechtigt, die Maßnahme außerordentlich zu kündigen; in diesem Fall fallen für den geförderten Teilnehmer persönlich keine Kosten an. Hat der Seminarteilnehmer bei der zuständigen Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitsförderung gestellt und kann er an dem Seminar nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der geförderte Teilnehmer für den Fall, dass die Förderung nicht erteilt wird oder wegfällt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten; für den geförderten Teilnehmer fallen persönlich keine Kosten an.

5. Der Vertrag ist gegenstandslos, wenn die Maßnahme insgesamt nicht gefördert wird.

VI. Außerordentliche Kündigung

Das TZG und der Seminarteilnehmer sind zudem berechtigt, die Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Als wichtige Kündigungsgründe für das TZG gelten insbesondere:

(1) das Kopieren von Software sowie das Entfernen von Datenträgern,

(2) die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte usw.,

(3) Zahlungsrückstand von zwei Raten,

(4) die permanente Störung des Unterrichts und

(5) häufige Verspätung oder Abwesenheit des Seminarteilnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen.

VII. Haftungsbeschränkung

Das TZG haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das TZG und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung den Vertrag ausmacht und auf die der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten). Eine weitergehende Haftung des TZG ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des TZG sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des TZG.

VIII. Nutzungsrechte

Schulungsunterlagen sowie sonstige vom TZG zur Verfügung gestellte Inhalte, auch in digitaler Form, enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen und Inhalte. Diese dürfen nicht für andere Zwecke als zur Durchführung der Schulungen sowie zur Wissenserweiterung der Teilnehmer genutzt werden. Die Teilnehmer erwerben hierfür ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Es ist insbesondere unzulässig, ohne schriftliche Genehmigung des TZG zusätzliche Vervielfältigungen der Informationen und Inhalte herzustellen, diese zu be- oder verarbeiten, sie an Dritte weiterzugeben oder öffentlich wiederzugeben. Der Teilnehmer darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvorbehalte in Informationen und Inhalten nicht entfernen.

IX. Allgemeine Bestimmungen

1. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Das TZG beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des TZG.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ausbildungsort, soweit darüber Vereinbarungen getroffen werden können.