AGB

Teilnahmebedingungen für Bildungsveranstaltungen
I. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle
Bildungsveranstaltungen der Technologiezentrum Glehn GmbH
(nachfolgend „TZG GmbH“) sowie für Bildungsveranstaltungen mit
Kooperationspartnern. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es
sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung
vorgenommen. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für
sämtliche Buchungen, die schriftlich z.B. per vorbereiteten
Anmeldeformularen, per E-Mail oder auf der Webseite www.tzgakademie.de der

Technologiezentrum Glehn GmbH
Hauptstraße 76
41352 Korschenbroich
Geschäftsleitung: Raimund Franzen, Benjamin Josephs
vorgenommen werden.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die
TZG GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform
selbst.

II. Vertragsschluss, Vertragstext
(1) Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Auftraggeber und der
TZG GmbH zustande. Auftraggeber und teilnehmende Person müssen
nicht identisch sein.

(2) Die Korrespondenz seitens der TZG GmbH gegenüber der
teilnehmenden Person erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der
Auftraggeber hat die teilnehmende Person darauf hinzuweisen, dass
sie die technischen Vorkehrungen zu treffen hat, die einen E-Mail Eingang sicherstellt (z. B. Ausschluss aus einer Sperrliste).

III. Vertragsgegenstand
(1) Die teilnehmende Person erhält Unterricht in der vereinbarten
Fachrichtung gemäß Lehrplan.

(2) Der Inhalt und die Durchführung der Bildungsveranstaltung richten
sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung, die aus der jeweils
aktuellen Seminarbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot
ersichtlich ist. Die Beschreibung ist Bestandteil des Vertrages. Die TZG
GmbH ist berechtigt Änderungen aus fachlichen Gründen, wie
Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische
Optimierungen vorzunehmen. Das Seminarziel darf dabei nicht
grundlegend verändert werden.

(3) Nach Abschluss einer Bildungsveranstaltung erhält die teilnehmende
Person ein Abschlusszeugnis oder ein Zertifikat der TZG GmbH. Bei nicht
erfolgreichem Abschluss des Seminars hat teilnehmende Person einen
Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

III. Teilnahmeentgelt
(1) Es gelten die zum Buchungsdatum auf der Website der TZG GmbH
angegebenen Preise und/oder Gebühren oder, soweit eine individuell
für den Auftraggeber erstellte Veranstaltung angeboten wird, die im
Angebot genannten Preise und Gebühren.

(2) Die Teilnahmeentgelte beinhalten die Kosten für Lernmittel sowie
die TZG-internen Tests, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart wird.

(3) Die Rechnungen werden per E-Mail an die bei Anmeldung
angegebene Rechnungsadresse versandt.

(4) Bei fehlender Zahlung zum Zeitpunkt des Beginns der gebuchten
Veranstaltung, ist das Recht vorbehalten, die teilnehmende Person bis
zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne
dass die Zahlungspflicht entfällt. Die TZG GmbH hat zudem ein
Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten und den
Klausuren.

IV. Zahlungsverpflichtungen
(1) Die Teilnehmergebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug
unter Angaben der Rechnungsnummer zahlbar, spätestens binnen 2
Wochen nach Zugang der Rechnung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung unaufgefordert
durch Überweisung auf das folgende Konto
Technologiezentrum Glehn GmbH
IBAN DE80 3055 0000 0000 2772 85
BIC: WELADEDNXXX

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in
Verzug, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung
nicht innerhalb von 14 Tagen, ist die TZG GmbH berechtigt, den
Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen nach Maßgabe von
Ziffer VIII. Abs. 1 zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des
Beitrages bei der TZG GmbH. Für rückständige Teilnehmerentgelte
sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Soweit die teilnehmende Person an der Maßnahme mittels
öffentlicher Förderung (z.B. Förderung durch die Agentur für Arbeit
mittels Bildungsgutschein) oder Arbeitgeberförderung teilnimmt, kann
sie Entgeltansprüche gegen diese Kostenträger an die TZG GmbH
abtreten, und ist somit in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung des
vertraglichen Entgelts entbunden.
Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist die
teilnehmende Person zunächst verpflichtet, den Vertrag unmittelbar
nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen.
Der Nachweis über die fristgemäße Beantragung und Bewilligung der
Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, erfolgt durch
Vorlage des Fördernachweises. Die TZG GmbH ist unverzüglich über
alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, an sie direkt überwiesenes
Lehrgangsentgelt umgehend an die TZG GmbH zu überweisen.

(5) Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung durch die
teilnehmende Person, unentschuldigtem Fernbleiben bzw. sonstigen
wichtigen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung einer
(Teil-)Gebühr für nicht wahrgenommene Lehrgangstermine oder –
inhalte.

(6) Das TZG GmbH behält sich das Recht vor, bei
umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungen die anteilige Umsatzsteuer
zusätzlich zum Kursentgelt zu berechnen.

V. Teilnahme an geförderten Veranstaltungen
(1) Eine teilnehmende Person wird erst dann zu einer geförderten
teilnehmenden Person, wenn eine Förderung auf Grundlage einer
Arbeitsfördermaßnahme nach dem SGB II/ III rechtswirksam bewilligt
wurde.

(2) Jede teilnehmende Person wird vor Beginn der Maßnahmen
eingehend über die Inhalte und Ziele des Seminars informiert und
beraten.

(3) Für teilnehmende Personen entstehen keine Kosten für
Bildungsveranstaltungen die nicht stattfinden oder für die sie keine
Förderung erhalten.

VI. Rücktritt und Kündigung durch die teilnehmende
Person
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform per Post, per Fax
oder per E-Mail möglich.

(2) Der Rücktritt einer teilnehmenden Person von geförderten
Bildungsveranstaltungen bedarf der Zustimmung des Kostenträgers und
Auftraggebers.

(3) Rücktrittsfolgen
• Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die
Anmeldung kostenlos storniert.
• Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden
keine Stornogebühren berechnet, sofern ein Alternativtermin
vereinbart wird. Anderenfalls entstehen Stornokosten in
Höhe von 25 % des vereinbarten Entgelts.
• Bei späteren Absagen bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25 % berechnet, sofern ein
Alternativtermin vereinbart wird. Anderenfalls fallen 50 %
Stornokosten des vereinbarten Entgelts an.
• Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in
Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird.
Ansonsten ist der gesamte Entgeltbetrages für das
abgesagte Seminar zu entrichten.

Maßgeblich für die Rücktrittsfolgen ist der Zugang der Erklärung
bei der TZG GmbH.

(4) Das Recht zu Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund bleiben
unberührt.

(5) Für den Fall, dass die teilnehmende Person während der Laufzeit
einer geförderten Bildungsveranstaltung ein reguläres
Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist der Auftraggeber berechtigt, die
Maßnahme außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall fallen für die
teilnehmende Person selbst keine Kosten an.

(6) Hat die teilnehmende Person einer geförderten Bildungsveranstaltung
bei der zuständigen Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitsförderung
gestellt und kann sie an dem Seminar nur teilnehmen, wenn die
Förderung bewilligt wird, kann die teilnehmende Person für den Fall, dass
die Förderung nicht erteilt wird oder wegfällt, ohne Einhaltung einer Frist
vom Vertrag zurücktreten; für die teilnehmende Person fallen keine
Kosten an.

VII. Ausschlussrecht
(1) Die TZG GmbH behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen
von Veranstaltungen auszuschießen.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen:
• Gemeinschaftswidriges oder störendes
Verhalten in Veranstaltungen trotz
vorangehender Abmahnung und Androhung des
Ausschlusses durch die kursleitende Person;
• Ehrverletzung aller Art gegenüber der
kursleitenden Person oder den Beschäftigten
der Organisation;
• Diskriminierung von anderen teilnehmenden
Personen oder Dozenten wegen Alter,
Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder
Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung,
etc;
• Missbrauch von Veranstaltungen für
parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke
oder Agitationen aller Art.
Die Auflistung ist nicht abschließend.

(2) Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der Entgeltanspruch der
TZG GmbH nach Ziffer VI. Rücktritt/Ummeldung durch den/die
Veranstaltungsteilnehmer/in, wobei eine Umbuchung auf eine andere
Veranstaltung nicht möglich ist. Sind Vertragspartner und teilnehmende
Person nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner ein
Fehlverhalten der teilnehmenden Person zurechnen lassen.

VIII. Rücktritt und Kündigung durch die TZG GmbH

(1) Die Bildungsveranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei
erheblichen Zahlungsrückständen der teilnehmenden Person,
gravierenden Verstößen gegen Vertragspflichten der teilnehmenden
Person, zu geringer Teilnehmerzahl, bei Erkrankung eines Referenten,
aus technischen Gründen oder bei höherer Gewalt, abgesagt und das
Vertragsverhältnis gekündigt werden.

(2) Die Absage einer Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl
erfolgt spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. In allen
anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen
notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines
Dozentenwechsels, wird das TZG GmbH die Teilnehmer so rechtzeitig
wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise die
Bildungsveranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstattet die
TZG GmbH bereits bezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurück.

(3) Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Rücktrittes sind
ausgeschlossen.

IX. Änderungsvorbehalt

(1) Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich
maßgeblich auf die Preisgestaltung der Veranstaltungen auswirken, ist
die TZG GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine
entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der
Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen nach Mitteilung der
Preiserhöhung und muss schriftlich erfolgen.

(2) Die TZG GmbH ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und
organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im
Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Durchführung eines konkreten Seminars besteht nicht, sinkt die Teilnehmerzahl im Verlauf eines Seminars unter 70 % der max. Teilnehmerzahl , kann die TZG GmbH dieses Seminar mit einem entsprechenden Seminar zusammenlegen.

(3) Wir behalten uns vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit),
abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, gleich
qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.

X. Erklärung der teilnehmenden Person

(1) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, personenbezogene
Daten anderer Teilnehmer, von denen sie möglicherweise im
Zusammenhang mit der Bildungsveranstaltung (Präsenz oder digital)
Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch
Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich
die TZG GmbH rechtliche Schritte vor.

(2) Die Inhalte der Veranstaltung (Präsenz oder digital) sind
urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während der
Bildungsveranstaltung Aufzeichnungen anzufertigen.

XI. Arbeitsunterlagen / Urheberrecht

(1) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des
Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder
gewerblich genutzt werden. Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B.
Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen)
zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming
oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie
erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte
zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß
Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu
nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch
einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf
eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen
Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw.
weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder
unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken,
weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die
Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder
geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der OnlineZugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Die Inhalte der virtuellen Veranstaltung sind urheberrechtlich
geschützt. Es ist untersagt, während der virtuellen Veranstaltung
Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Im Übrigen gilt Ziffer
IX.

(3) Die TZG GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte der
Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters
oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.

XII. Virtuelle Veranstaltung

(1) Virtuelle Veranstaltungen sind online unter Verwendung digitaler
Plattformen und Dienste stattfindende Veranstaltungen.

(2) Vor der Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung ist jede
teilnehmende Person verpflichtet, die technischen
Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das
Herunterladen eines Programms der virtuellen
Veranstaltungsplattform, Vorhandensein eines funktionierenden
Lautsprechers oder Headsets) zu erfüllen. Um die störungsfreie
Durchführung sicherzustellen, sind die technischen Gegebenheiten vor
der virtuellen Veranstaltung zu testen. Sollte die Technik der
teilnehmenden Person ausfallen, entbindet dieser Umstand nicht von
der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit eine teilnehmende Person
während einer virtuellen Veranstaltung keine technischen Probleme
mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen
lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Ein Rückerstattungsanspruch bei
nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

(3) Die teilnehmende Person muss während der virtuellen
Veranstaltung per Audioverbindung und möglichst auch visuell
verbunden sein. Ist die Audioverbindung nicht hergestellt, ohne dass
der Veranstalter dies zu vertreten hat, wird kein Zertifikat ausgestellt.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht ebenfalls nicht.

(4) Die virtuellen Veranstaltungen werden aufgezeichnet, um in
Zweifelsfällen die durchgängige Teilnahme nachzuweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bild- und Tonaufzeichnungen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wobei jedoch Anwesenheitslisten, Chatinhalte und sonstige personenbezogene Daten der Teilnehmer/innen nicht weitergegeben werden.

(5) Die Arbeitsunterlagen werden in den virtuellen Veranstaltungen
sowie Hybrid-Veranstaltungen vorab digital zur Verfügung gestellt.

(6) Die teilnehmenden Personen erhalten spätestens einen Werktag vor
der virtuellen Veranstaltung eine E-Mail mit Zugangsdaten für die
Veranstaltung und Arbeitsunterlagen in elektronischer Form.
Nutzungsberechtigt sind ausschließlich angemeldete Teilnehmer. Statt
der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der TZG GmbH
ggf. eine andere Person ohne gesonderte Vergütung am Seminar
teilnehmen. Dazu benötigt die TZG GmbH die Daten des
Ersatzteilnehmers (Name, Firma, Standort, Telefonnummer, E-MailAdresse).

Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ohne vorherige Zustimmung der TZG GmbH gilt als Missbrauch. Erlangen teilnehmende Personen Kenntnis vom Missbrauch ihrer Zugangsdaten, so ist die TZG GmbH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die TZG GmbH ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt. Sollte die TZG GmbH Kenntnis erlangen, dass ein Online-Seminar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihr ein Schadensersatzanspruch zu.

XIII. Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die TZG GmbH
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen
Vertragspflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Für sonstige Schäden haftet die TZG GmbH nur, wenn
sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der
TZG GmbH bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
der TZG GmbH beruhen.

(3) Während einer geförderten Bildungsveranstaltung sind
Teilnehmende mit Förderung über SGB III oder SGB II in der Regel
über die zuständige Berufsgenossenschaft im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich
der TZG GmbH zu melden. Beschäftigte Teilnehmende sind in der
Regel auch während der Maßnahme weiterhin über die
Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.

XIV. Datenschutz

Bzgl. des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung
der TZG GmbH verwiesen.

XV. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Korschenbroich.

XVI. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sofern die teilnehmende Person Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, haben
diese ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden
Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können.

(1) Widerrufsrecht
Der/Die Veranstaltungsteilnehmer/in haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die teilnehmende Person der

Technologiezentrum Glehn GmbH
Hauptstraße 76
41352 Korschenbroich
Geschäftsleitung: Raimund Franzen und Benjamin Josephs

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. die teilnehmende Person kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die teilnehmende
Person die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat, erstattet die
TZG GmbH alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung
über den Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat die teilnehmende Person verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so kann ein angemessenen
Betrag durch die TZG GmbH berechnet werden, der dem Anteil der bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem die TZG GmbH von der Ausübung des
Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) Muster-Widerrufsformular

Wenn der/die Veranstaltungsteilnehmer/in den Vertrag nach Maßgabe
der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können
der/die Veranstaltungsteilnehmer/in dieses Formular ausfüllen und an
uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht
zwingend.

An:

Technologiezentrum Glehn GmbH
Hauptstraße 76
41352 Korschenbroich
E-Mail: akademie@tz-glehn.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Gebucht am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

XVII. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen berührt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG) sowie sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen, auch
nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht.

(3) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen
unser Geschäftssitz vereinbart. Die TZG GmbH ist in diesem Fall auch
berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

(4) Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) mit Informationen, die im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Wir nehmen jedoch
nicht an einem formellen Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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Hygienebelehrung

Hier geht’s zur Hygienebelehrung und Folgebelehrung – online und nach Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG)

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